Vergabe von Designaufträgen

Die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln ist oberstes Gebot bei der Beschaffung durch die öffentliche Hand. Um Korruption und Vetternwirtschaft zu verhindern, müssen öffentliche Aufträge im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben werden.

Für einen fairen Wettbewerb unter den bietenden Unternehmen muss zudem der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Bieter:innen sichergestellt werden (§ 97 GWB). Doch nicht nur der ordnungspolitische Rahmen, auch die komplexen Vergabeverordnungen (UVgO/VgV) und ihre Anwendung auf die unterschiedlichsten Branchen stellen für viele Vergabestellen eine Herausforderung dar. In der Praxis führt die fehlende Orientierung bei der Wahl der richtigen Vergabeart oft zu Irritationen unter den Bieter:innen und zu einer vermeidbaren Verschwendung von Ressourcen auf Seite der Auftraggeber:innen.

Hinzu kommt der immer noch weit verbreitete Irrtum, die Eignung von Wirtschaftsteilnehmern anhand unbezahlter Vorleistungen prüfen zu müssen. Im Designbereich geschieht dies oft im Rahmen von sogenannten »Pitches«. Statt wie in den Vergabeverordnungen vorgesehen, Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Bieter:innen anhand von bestehenden Referenzen zu prüfen, werden Entwürfe oder Konzepte verlangt, die zusammen mit dem Angebot eingereicht werden sollen.

Solche Leistungen sind jedoch Gegenstand eines Vertrags im Sinne des BGB (§632 BGB) und dürfen nicht ohne Aufwandsentschädigung erwartet werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Auftraggeber kann sich die Forderung nach kostenlosen Probearbeiten u.U. sogar als juristische Stolperfalle erweisen, kann doch leicht der Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung (§32 UrhG) verletzt werden.

Die Folge dieser Vergabepraxis: Viele Profis beteiligen sich nicht an Ausschreibungen, bei denen die Aufgabenstellung unzureichend beschrieben wird oder die Bedingungen inakzeptabel sind.

Branchenspezifischen Hilfestellungen kommen daher eine wachsende Bedeutung zu. Der Deutsche Designtag hat den Praxis-Leitfaden »Designaufträge erfolgreich vergeben« veröffentlicht, der sich an öffentliche Auftraggeber:innen richtet, die Leistungen aus dem Bereich Kommunikationsdesign beschaffen und dazu die Vergabeordnung für ihren Designauftrag optimal einsetzen wollen. Der Leitfaden zeigt eindeutige und rechtssichere Wege auf, um die ganze Breite der zur Verfügung stehenden Vergabearten auszuschöpfen. Der DT-Leitfaden spiegelt die aktuell gültige Rechtslage wider und orientiert sich an der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die im Bund 2017 in Kraft getreten ist und seither in 15 Bundesländern eingeführt wurde (zuletzt am 01.03.2023 in Sachsen-Anhalt, Stand 01.05.2023).

Das für den Rechtsrahmen des öffentlichen Auftragswesens federführende Referat Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Initiative des Deutschen Designtags ausdrücklich begrüßt und empfiehlt ihn auf der Vergabeplattform des Bundes für innovative Beschaffung KOINNO. Seit seinem Erscheinen Ende 2020 hat sich der DT-Leitfaden als zuverlässiges Instrument bewährt.

Die von Design-Praktikern des DT-Rats für Vergaberichtlinien und Ausschreibungen geschriebene Broschüre definiert die unterschiedlichen Vergabearten und bietet Unterstützung, wann welche Vergabeart im Designbereich sinnvoll ist:

  • Direktvergabe
  • Öffentliche Ausschreibung
  • Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb

Zudem bietet der Leitfaden eine erste Übersicht über den zu erwartenden Kosten- und Personaleinsatz für die jeweilige Vergabeart.

 

Hier können Sie den Download-Link für den Leitfaden kostenfrei bestellen.  

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