Keine unvergüteten Vorleistungen im Design!
Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Reform des Vergaberechts
Die öffentliche Vergabe hat auch für die Designbranche große wirtschaftliche Bedeutung. Der Deutsche Designtag begrüßt daher ausdrücklich den derzeit laufenden Prozess zur Transformation des Vergaberechts, durch den Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Mit dem am 30. September 2024 vorgelegten Referentenentwurf ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein wichtiger Schritt gelungen, um öffentliche Vergabeverfahren auch für kleine und mittlere Unternehmen zu öffnen. Das ist für die Designbranche von großer Bedeutung, weil neben großen und mittleren Agenturen viele kleine Büros und Solo-Selbstständige Designleistungen erbringen.
Der Deutsche Designtag bedauert hingegen sehr, dass in den vorgelegten Entwurf noch immer kein Verbot von unvergüteten Vorleistungen bei der Vergabe von Designleistungen aufgenommen wurde. Damit droht die Fortschreibung einer wirtschaftsschädigenden Praxis, die es erlaubt, in Ausschreibungen unvergütete Arbeitsleistungen wie Entwürfe oder Konzepte abzufordern, die mit dem Angebot einzureichen sind. Insbesondere für kleinere Unternehmen und Start-ups ist diese Praxis betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Der Designtag fordert daher folgende Formulierung in den Gesetzentwurf aufzunehmen:
Eignungsnachweise in Form von vorab zu erbringenden unentgeltlichen Leistungen, die bereits Teile des Auftragsgegenstands darstellen, sind grundsätzlich nicht zulässig.
»Mit dieser Maßnahme«, so der Präsident des Deutschen Designtags, Boris Kochan, »könnte ein jahrzehntelang bestehendes Leistungshemmnis abgebaut werden. Denn für Auftragnehmer wie Auftraggeber ist diese Praxis von Nachteil. Für den Auftragnehmer sind unbezahlte Arbeitsleistungen unwirtschaftlich und der Auftraggeber schafft nicht den vom Gesetzgeber geforderten Wettbewerb, da ihm potentielle Bieter verloren gehen.«
Die gesamte Stellungnahme vom 1.11.2024 kann hier nachgelesen werden.
Stellungnahme des Deutschen Designtags vom 14. Februar 2023 im Rahmen des vorangegangenen Konsultationsverfahren.