Soziale Absicherung für Solo-Selbstständige im Designbereich

Strukturen müssen gesellschaftlichem Wandel angepasst werden

Die Arbeitswelt hat sich im Zuge der Digitalisierung fundamental verändert. Im Bereich Design hat sich dies früher und massiver bemerkbar gemacht als in anderen Berufsfeldern. Tätigkeitsprofile haben sich verschoben und neue Arbeitsstrukturen hervorgebracht. Das vorhandene System sozialer Sicherungen wird den Bedürfnissen moderner Erwerbsbiografien im Design nur noch bedingt gerecht.

Besonders gravierend machen sich die ungeklärten sozialen Fragen in der Gruppe der Solo-Selbstständigen bemerkbar. Noch vor wenigen Jahren waren Designerinnen und Designer überwiegend als Angestellte oder freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von größeren oder mittelständischen Unternehmen tätig. Heute haben sie sich als Solo-Selbstständige häufig mit einem weit umfangreicheren Tätigkeitsfeld als noch vor einigen Jahren auseinanderzusetzen. Zunehmend sind sowohl Aufgaben im Bereich Konzeption und Strategie als auch im Bereich Umsetzung gefragt.

Der Deutsche Designtag (DT) beschäftigt sich mit den Folgen dieser Veränderungen für die Gruppe der Soloselbständigen im Bereich Design. Besonders dringlich scheint in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit der Frage der Künstlersozialversicherung für diese Gruppe zu sein. Längst nicht alle der Soloselbstständigen im Bereich Design können die Leistungen der Künstlersozialkasse in Anspruch nehmen. Weiterhin beschäftigt sich der DT mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und sucht zeitgemäße Kriterien der Zusammenarbeit zu definieren. Nicht zuletzt gilt es, wirksame Instrumentarien gegen drohende Altersarmut zu etablieren.

Gemeinsam mit allen Berufsverbänden, die im Deutschen Designtag vertreten sind, hat der DT zu den genannten Fragestellungen ein Positionspapier erarbeitet.