Rat für Vergaberichtlinien und Ausschreibungen
Der Rat für Vergaberichtlinien und Ausschreibungen (RfV) setzt sich für faire Rahmenbedingungen und eine wirtschaftsfreundliche Vergabepraxis bei der öffentlichen Ausschreibung von Designleistungen ein. Politischer Ansprechpartner des Rats ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Beschaffung von Designleistungen durch die öffentliche Hand erfordert von den Vergabestellen Branchenwissen und Steuerungskompetenz. Mit Kenntnissen des geltenden Vergaberechts und der jeweiligen Haushaltsordnung ist es nicht getan. Dies zeigt sich in immer komplexeren Aufgabenstellungen, die oft mit einem konzeptuell-strategischen Anspruch verknüpft sind und langfristige Kostenwirkung entfalten. Dabei wird häufig übersehen, dass die Ausschreibung von Designprojekten nicht vergleichbar ist mit der Beschaffung von Serienprodukten, die sich in ihrer Qualität und Ausführung ähneln. Bei Design handelt es sich um geistig-schöpferische Entwicklungsleistungen, die oft innovativen Charakter haben.
Im Fokus des RfV stehen:
- Die Ermittlung des optimalen Preis-Leistungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/24/EU und der Vergabeordnungen (UVgO/VgV)
- Bewertungskriterien und Prozessbeschreibung
- Stellungnahmen zu Ausschreibungen und Entwurfswettbewerben
- Best-Practice-Beispiele (Muster)
- Beratung von Vergabestellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen
- Wissensvermittlung
Sowohl in dem 2020 veröffentlichten Leitfaden »Designaufträge erfolgreich vergeben« als auch im Rahmen der öffentlichen Konsultation des BMWK zur Transformation des Vergaberechts 2023 hat sich der DT klar gegen unbezahlte oder unterfinanzierte Vorleistungen positioniert.