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Urheberrechtsreform: Internetplattformen zwischen Pauschalvergütung und Uploadfiltern

Entwurf für die Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie liegt vor

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Datum: 23.07.2020
Zeit: 15:00 bis 16:00 Uhr
Anmeldung für das kostenfreie Webinar über Eventbrite

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Die Urheberrechtsreform ist seit einigen Jahren im Gange und hat es zuletzt mit der sogenannten Plattformbetreiberhaftung sogar in die allgemeinen Medien geschafft. Ob den Uploads von Usern auf Internetplattformen wie YouTube oder Social-Media-Portalen mit einer Pauschalvergütung oder mit Uploadfiltern zu begegnen ist, konnte nicht abschließend geklärt werden. Nach den Vorgaben der europäischen DSM-Richtlinie hat nun das Bundesjustizministerium einen Entwurf für eine konkrete Umsetzung vorgelegt.

Weil das Gesetz zunächst Uploads von Musik und Filmen anvisiert, sind die Auswirkungen im visuellen Bereich noch ungewiss. Für Designerinnen und Designer stellen sich folgende Fragen:

  • Werden meine Arbeiten von Dritten heute oder in der Zukunft auf Internet- Plattformen hochgeladen?
  • Steigen meine Chancen auf eine angemessene Vergütung?
  • Kann ich mich gegen diese Nutzung meiner Werke wehren?
  • Inwiefern kann mir eine Verwertungsgesellschaft bei der Wahrung meiner Interessen behilflich sein?

Weil der vorliegende Entwurf noch viele Fragen aufwirft, versuchen die im Deutschen Designtag organisierten Designverbände eine erste Deutung. Damit die Verbände sich aktiv in die nun anstehende Diskussion einbringen können, freuen wir uns auf konkrete Bespiele und erste Meinungen durch die betroffenen Designerinnen und Designer.

Teilnehmer:
Andreas Auler (BDG | Syndikus)
Nils Eckhardt (IO | Leiter des Rats für Urheberrechtsfragen)
Alexander Koch (AGD | Justiziar)
Jens Nielsen (IO | stellvertr. Sprecher im Deutschen Kulturrat)
Jan-Peter Wahlmann (AGD | zweiter Vorstandvorsitzender)

Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, der Link für die Einwahl wird mit der Anmeldung zugeschickt.