Urheberrecht: Stellung bezogen

In einer Stellungnahme hat sich der Designtag zu dem Referentenentwurf zur Nutzung nicht verfügbarer Werke positioniert.

Mit der fraglichen Verordnung sollen Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke ergänzt werden. Dabei geht es im Wesentlichen um eine erleichterte (insbesondere Online-)Nutzung nicht verfügbarer Werke durch Kulturerbe-Einrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen. Bislang nicht genutzte (oder nutzbare) Werke sollen digitalisiert und damit zugänglich gemacht werden. Dabei steht nicht in Frage, dass Kultureinrichtungen, Werke online stellen dürfen, sondern wie sie diese Nutzung anmelden sollen. Es muss davon ausgegangen werden, dass Fotos, Illustrationen und Grafiken von dieser Regelung betroffen sind, sofern deren Urheberinnen oder Urheber nicht ermittelbar sind.

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen die Frage der Auffindbarkeit für Urheberinnen und Urheber thematisiert, wenn sie etwa der beabsichtigten Nutzung widersprechen wollen. Es wird daher gefordert, dass die Kultureinrichtungen mit der Veröffentlichung eines Digitalisats auch dessen Speicherort angeben müssen, um die Auffindbarkeit zu erleichtern bzw. Überhaupt möglich zu machen. 

Weiterhin fordert der Designtag, alle beteiligten Urheberinnen und Urheber eines Hauptwerkes namentlich aufzuführen, also auch die Bildautorinnen und Bildautoren, so weit ihre Identifikation problemlos möglich ist. 

Hier ist die Stellungnahme nachzulesen.