Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen

Stellungnahme zu einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission

Zahlungsverzug ist insbesondere für viele kleine und mittlere Unternehmen ein häufig existenzbedrohendes Problem. Die europäische Kommission hat daher eine Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Sie will damit verspätete Zahlungen EU-weit wirksamer als bisher eindämmen und einheitliche Standards für Zahlungsfristen in allen Mitgliedsstaaten etablieren. Insbesondere ist eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Weiterhin sind darin auch striktere Regelungen zu Abnahme- und Überprüfungsfristen geplant.

Der Deutsche Designtag begrüßt in einer Stellungnahme (Link) grundsätzlich den vorliegenden Verordnungsvorschlag, da kleine und mittlere Unternehmen, wie sie in der Designwirtschaft verbreitet sind, auf eine zeitnahe und planbare Zahlung angewiesen sind. Die Unterstützung hin zu einer Kultur einer zügigen Zahlung ist grundsätzlich zu befürworten.

Allerdings sollten jedoch weiterhin in begründeten Ausnahmefällen individuelle flexiblere Vertragsregelungen möglich sein.

Entsprechendes gilt nach Ansicht des Dachverbandes auch für die starre Obergrenze für Abnahmefristen von 30 Tagen. So ist etwa bei der Abnahme komplexer UX- oder Software-Entwicklungen davon auszugehen, dass diese Frist in der Praxis nicht realistisch ist. Hier muss eine rechtssichere Möglichkeit der Vereinbarung einer Abnahmefrist, die 30 Tage überschreitet, weiterhin gewährleistet sein.

Wichtig aber wären vor allem auch ergänzende Regelungen zur aufwändigen Eintreibung von Geldern, sobald ein Zahlungsverzug eingetreten ist. Gerade im grenzüberschreitenden Verkehr dauert es viel zu lange, bis ein entsprechender Titel erwirkt oder das Geld überhaupt eingetrieben werden kann.

Die gesamte Stellungnahme des Deutschen Designtags kann hier nachgelesen werden.